Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

Aktuell

27.07.2015

Bürgerentscheid am 22. November

Am 22. November finden in Memmingen und im Unterallgäu die Abstimmungen über ein Ratsbegehren/Kreistagsbegehren (= Bürgerentscheid 1) und ein Bürgerbegehren (= Bürgerentscheid 2) zu folgendem Sachverhalt statt:

Die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu wollen sich mit jeweils 1,8 Millionen Euro an einer sogenannten Grundbesitzgesellschaft II beteiligen. An diese Gesellschaft würden zwei insgesamt 28 ha große Gewerbeflächen des Allgäu-Airport-Geländes übertragen werden.
Zusätzlich ist geplant, dass die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu für zusammen eine Million Euro (350.000 €/650.000 €) eine Straße erwirbt, die sich auf einer dieser Flächen befindet.

Gegen diese Vorhaben wurden vom "Bündnis für verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern" erfolgreich zwei Bürgebegehren initiiert. Die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu haben ihrerseits ein Ratsbegehren und ein Kreistagsbegehren gegenübergestellt, so dass jeweils zwei Bürgerentscheide (1 & 2) stattfinden.

Auf dem Stimmzettel stehen drei Fragen - die beiden Bürgerentscheide und eine Stichfrage. Sie können alle drei Fragen beantworten. Alle Antworten zählen, auch wenn Sie eine Frage unbeantwortet lassen. Die Fragen lauten im Einzelnen:
Bürgerentscheid 1 (vom Kreistag formuliert): „Sind Sie dafür, dass sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen an einer Grundbesitzgesellschaft zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Memmingerberg beteiligt?“
Bürgerentscheid 2 (von der Interessengemeinschaft formuliert): „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Unterallgäu es unterlässt, sich an einer Grundbesitzgesellschaft II (Nord und Süd) auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg zu beteiligen?“
Stichfrage: „Für den Fall, dass die beim Ratsbegehren und beim Bürgerbegehren gestellten Fragen jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werden: Stimmen Sie dann der Frage des Bürgerentscheids 1 oder des Bürgerentscheids 2 zu?“

Die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurden von Amts wegen in ein Abstimmungs-verzeichnis eingetragen und sollten bis spätestens 1. November 2015 eine Abstimmungsbenach-richtigung zugestellt bekommen haben.

Wir hoffen auf reges Interesse an der Thematik und den Bürgerentscheiden und möchten Sie bitten, den Bürgerentscheid des Bündnisses für verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern (Bürgerentscheid 2) zu unterstützen. Informationen und Argumente des Bündnisses sind auf www.steuerverschwendung.bayern zu finden.